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Website-Dashboard

Stand: 10.10.2026 · Fassung: Entwurf 2026-10-10

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Aufi GmbH (nachfolgend „wir“ oder „uns“) und ihren Kunden über die Erstellung und das Hosting von Websites.

2. Leistungen

Wir erstellen einen Website-Entwurf, nehmen nach verbindlicher Bestellung die im Formular genannten Kundenangaben auf, bauen die Seite fertig und veröffentlichen sie. Im Preis enthalten ist eine Korrekturschleife. Eine .de-Domain ist im Hosting inklusive.

3. Vertragsschluss

Mit Absenden des Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung zustande.

4. Preise und Zahlung

(1) Preise. Es gelten die im Bestellformular ausgewiesenen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung bzw. per SEPA-Lastschrift.

(2) Rechnung. Wir stellen die Rechnung für die Erstellung, sobald die Website veröffentlicht ist (Ziffer 10). Mit dieser Rechnung erhält der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, über das wir die monatliche Hosting-Gebühr künftig einziehen. Rechnungen stellen wir dem Kunden in unserem Website-Dashboard bereit und weisen ihn per E-Mail darauf hin.

[PRÜFEN: Reicht die Bereitstellung im Portal mit Hinweis per Mail für den Zugang der Rechnung? Sicherer ist, die PDF zusätzlich an die Übergabe-Mail zu hängen. Dann kann der Satz so bleiben.]

(3) Zahlung per Lastschrift. Der Kunde zahlt den Preis für die Erstellung und die monatliche Hosting-Gebühr per SEPA-Basislastschrift. Das Mandat dafür erteilt er in unserem Website-Dashboard. Die Lastschriften lassen wir durch den Zahlungsdienstleister Mollie (Mollie B.V., Amsterdam, Niederlande) einziehen; Mollie verwendet dafür die eigene Gläubiger-Identifikationsnummer, die im Mandat genannt ist. Der Kunde kann jederzeit im Website-Dashboard ein anderes Konto angeben und erteilt dafür ein neues Mandat.

(3a) Weitere Zahlungsarten. Statt die IBAN einzugeben, kann der Kunde die Zahlung im Website-Dashboard auch über sein Online-Banking oder mit einer Kreditkarte einrichten. Beim Online-Banking gibt er die erste Zahlung in seinem Banking frei und erteilt damit ein SEPA-Lastschriftmandat für dieses Konto; die weiteren Beträge ziehen wir per Lastschrift ein. Bei der Kreditkarte bezahlt er die erste Zahlung auf der Bezahlseite von Mollie und stimmt zu, dass Mollie die Karte für uns speichert und wir sie für die weiteren Beträge belasten. Die Absätze 4 bis 7 gelten für diese Zahlungsarten entsprechend.

[PRÜFEN: Abs. 3a ist neu (Stand 10.10.2026) und noch nicht gegengelesen. Das Website-Dashboard bietet heute Lastschrift per IBAN, Online-Banking und Kreditkarte an; PayPal ist vorgesehen und noch nicht freigeschaltet — erst nennen, wenn es so weit ist. Offen: (a) ob Abs. 3 und 3a zu einem Absatz „Zahlung im Website-Dashboard“ zusammengefasst werden; (b) ob Abs. 6 und 7 für Karten so passen: für Karten gibt es keine SEPA-Vorabankündigung, die Zustimmung zur Karte sagt nur „kündigt mir das vorher an“ ohne Frist; (c) ist bei Online-Banking oder Karte nichts offen, wird mit der ersten Zahlung der erste Hosting-Monat im Voraus bezahlt — Abs. 4 und 5 bilden das nicht ab. Wortlaute und offene Fragen: docs/texte/zahlungsarten.md.]

[PRÜFEN: Abs. 3, Firmierung und Rolle von Mollie. Vertragspartner ist laut Mollie-Nutzungsvertrag die Mollie B.V., das Geld läuft über die Stichting Mollie Payments. Wer im SEPA-Datensatz als Gläubiger steht, ist nicht belegt. Wer den Namen nicht in den AGB festschreiben will, schreibt „durch einen Zahlungsdienstleister, den wir im Mandat benennen“; dann löst ein Wechsel des Dienstes keine AGB-Änderung aus.]

[PRÜFEN: Abs. 3, Lastschrift als Regelweg. Ob ein Anbieter Unternehmern die Lastschrift als alleinigen Zahlweg vorgeben darf, ist nicht belegt. Der Vorschlag umgeht die Frage, weil Abs. 8 die Überweisung auf Wunsch offen lässt.]

(4) Fälligkeit. Der Preis für die Erstellung ist mit Zugang der Rechnung fällig. Die Hosting-Gebühr ist monatlich im Voraus fällig, jeweils am Ersten des Kalendermonats; zu diesem Tag lösen wir den Einzug aus.

[PRÜFEN: Abs. 4, „am Ersten“. Gemessen setzt Mollie das Fälligkeitsdatum einer Lastschrift rund vier Kalendertage nach dem Auftrag. Startet das Abo am Ersten, wird das Konto also erst einige Tage später belastet. Deshalb steht hier „zu diesem Tag lösen wir den Einzug aus“ und nicht „am Ersten buchen wir ab“. Soll wirklich am Ersten belastet werden, müsste das Abo einige Tage früher starten; dann wird im Vormonat ausgelöst, und die 15-Tage-Regel sowie die Kündigungsfrist müssen dazu passen.]

(5) Monat der Veröffentlichung. Für den Monat der Veröffentlichung gilt: Verbleiben in diesem Monat einschließlich des Tages der Veröffentlichung 15 Tage oder mehr, wird die monatliche Hosting-Gebühr für diesen Monat in voller Höhe berechnet. Verbleiben weniger als 15 Tage, fällt sie für diesen Monat nicht an und beginnt mit dem Ersten des Folgemonats.

(6) Erste Lastschrift, Ankündigung. Mit der ersten Lastschrift nach Erteilung des Mandats ziehen wir alle bis dahin fälligen Beträge ein: die Rechnung für die Erstellung und die Hosting-Gebühren der Monate, die seit Beginn des Hostings angefallen sind. Betrag und Termin einer Lastschrift kündigen wir spätestens einen Tag vor der Fälligkeit an; das kann mit der Rechnung oder per E-Mail geschehen. Für die monatliche Hosting-Gebühr genügt eine einmalige Ankündigung von Betrag und Terminen, solange sich beides nicht ändert.

[PRÜFEN: Abs. 6, Rückstand. Annahme aus dem PRD (Abschnitt 16), von Aufi noch nicht bestätigt.]

[PRÜFEN: Abs. 6, Vorabankündigung. Eine Untergrenze für die Verkürzung nennt keine Quelle; „ein Tag“ ist verbreitet, aber nicht belegt.]

(7) Nicht eingelöste Lastschriften. Der Kunde sorgt dafür, dass das angegebene Konto zum Einzugstermin gedeckt ist. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgegeben und hat der Kunde das zu vertreten, ersetzt er uns die Kosten, die uns Banken oder unser Zahlungsdienstleister dafür tatsächlich berechnen. Ein eigenes Bearbeitungsentgelt erheben wir nicht. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind. Der geschuldete Betrag bleibt fällig; wir ziehen ihn ein, sobald der Kunde die Zahlung im Website-Dashboard neu eingerichtet hat.

[PRÜFEN: Abs. 7. Rechtsprechung zu Rücklastschriftpauschalen gegenüber Unternehmern wurde nicht gefunden. Gibt ein Kunde eine berechtigte Lastschrift innerhalb der acht Wochen zurück, nutzt er ein gesetzliches Recht gegenüber seiner Bank. Dass er uns gegenüber trotzdem für die Kosten haftet, wenn die Forderung bestand, entspricht dem BGH-Leitsatz („Rücklastschrift trotz getroffener Lastschriftabrede“); ein Jurist soll bestätigen, dass die Klausel das trägt.]

(8) Überweisung. Auf Wunsch des Kunden vereinbaren wir statt der Lastschrift die Zahlung per Überweisung. Die Rechnung für die Erstellung ist dann innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu zahlen. Die Hosting-Gebühr stellen wir in diesem Fall jährlich im Voraus in Rechnung, für zwölf Monate ab Beginn des Hostings. Endet das Hosting vor Ablauf des bezahlten Zeitraums, erstatten wir die Gebühr für die Monate, die nach dem Vertragsende liegen.

[PRÜFEN: Abs. 8. Das Zahlungsziel von 14 Tagen ist ein Vorschlag, nicht entschieden. Ebenso offen: ob das Vorausjahr ab Hosting-Beginn oder ab Kalenderjahr läuft.]

[PRÜFEN: Was fehlt. Die Folge dauerhaften Zahlungsausfalls (Mahnung, Frist, Abschalten der Website) ist laut PRD offen und steht deshalb nicht im Vorschlag. Ohne Regelung gilt das Gesetz und Ziffer 6 (Kündigung aus wichtigem Grund).]

[PRÜFEN: Bestandskunden. Die neue Ziffer 4 gilt für neue Verträge. Für Betriebe, die zur alten Fassung bestellt haben, braucht eine Änderung deren Zustimmung. Die Erteilung des Mandats im Portal kann diese Zustimmung für die Zahlungsregeln tragen, weil der Mandatstext das Wesentliche selbst enthält (was eingezogen wird, Rückstand, Ankündigung). Abs. 7 und 8 gelten für sie nur, wenn sie der neuen Fassung zustimmen.]

5. Hosting, Domain und Verfügbarkeit

Wir hosten die erstellte Website auf Servern der Hetzner Online GmbH, 91710 Gunzenhausen, oder der netcup GmbH, 76131 Karlsruhe. Die eingesetzten Server stehen innerhalb der Europäischen Union. Die im Preis enthaltene .de-Domain registrieren und verwalten wir für den Kunden.

Wir betreiben die Website nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent wird nicht zugesichert. Für Wartung, Aktualisierungen und Sicherheitsmaßnahmen kann der Betrieb zeitweise unterbrochen sein; planbare Wartungsfenster legen wir nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten und kündigen sie vorher an.

6. Laufzeit und Kündigung des Hostings

Die Laufzeit des Hostings beginnt mit der Veröffentlichung der Website; für die Gebühr im Monat der Veröffentlichung gilt Ziffer 4.

Das Hosting ist ein Dauerschuldverhältnis und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können es mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Vertragsende: Daten und Domain

Nach Beendigung des Hostings geben wir die Dateien der Website (Ziffer 8) an den Kunden heraus oder löschen sie. Die Wahl trifft der Kunde.

Auch die Domain geben wir auf Wunsch heraus: Wir übertragen sie zu einem anderen Anbieter und stellen dafür den Auth-Code bereit. Ist der Kunde noch nicht selbst als Inhaber der Domain eingetragen, übertragen wir sie dabei auf ihn. Kosten, die Dritten für die Übertragung entstehen, etwa Gebühren der Registrierungsstelle oder des neuen Anbieters, trägt der Kunde. Die Übertragung setzt voraus, dass keine offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bestehen.

8. Rechte an der Website

Die für den Kunden erstellte Website gehört dem Kunden. Mit vollständiger Zahlung des Preises für die Erstellung räumen wir ihm an der Website – an Texten, Gestaltung, von uns erzeugten Bildern und Quellcode – das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, sie zu nutzen, zu bearbeiten und von Dritten bearbeiten und betreiben zu lassen, soweit uns an diesen Bestandteilen Rechte zustehen.

Technische Bausteine, die wir in mehreren Websites einsetzen (etwa Vorlagen, Stylesheets und Skripte), können wir nicht ausschließlich überlassen. An ihnen erhält der Kunde, soweit sie Teil seiner Website sind, ein einfaches, im Übrigen gleich weites Nutzungsrecht. Schriftarten und Programmteile Dritter stehen unter deren Lizenzen.

Auf Anfrage stellen wir dem Kunden die Dateien seiner Website (HTML, Stylesheets, Skripte und Bilder) jederzeit in einer Form bereit, die ohne unsere Plattform auf einem üblichen Webspace betrieben werden kann. Nicht Gegenstand dieser Ziffer sind unser Editor und die übrige Plattform, mit der wir Websites erstellen, hosten und bearbeiten; die Rechte daran verbleiben bei uns.

Für Inhalte, die der Kunde uns überlässt, gilt Ziffer 9.

9. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde liefert die für die Erstellung erforderlichen Inhalte und Freigaben. Er sichert zu, dass er an den uns überlassenen Texten, Fotos und Logos die für die Veröffentlichung nötigen Rechte besitzt, und stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

10. Ablauf nach der Bestellung, Mitwirkungsfrist

Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung. Ab ihrem Zugang hat er zwei Wochen Zeit, uns die freiwilligen Angaben für die Korrekturschleife zu machen: Fotos, Qualifikationen und Angaben zum Betrieb. Soll die Website unter einer bereits bestehenden Domain des Kunden erscheinen, übermittelt er innerhalb derselben Frist auch die für die Übertragung erforderlichen Angaben.

  • Macht der Kunde Angaben, arbeiten wir sie im Rahmen der Korrekturschleife (Ziffer 2) ein und veröffentlichen die Website anschließend.
  • Macht der Kunde innerhalb der zwei Wochen keine Angaben, veröffentlichen wir die Website mit den Inhalten aus Entwurf und Bestellung.

Für die Fotos, Texte und Logos aus dem Entwurf, die der Kunde nicht ersetzt, gehen wir davon aus, dass er die für die Veröffentlichung nötigen Rechte hat; Ziffer 9 gilt für sie entsprechend. Teilt der Kunde uns mit, dass das für einzelne Inhalte nicht zutrifft, ersetzen wir sie.

11. Datenschutz

Für die auf der Kundenwebsite verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; wir werden als Auftragsverarbeiter tätig. Die dafür nach Art. 28 DSGVO erforderliche Vereinbarung ist Ziffer 12 dieser AGB. Wie wir mit den Daten unserer Kunden selbst umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

12. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Diese Ziffer ist die Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Sie wird mit dem Vertrag geschlossen; ein gesonderter Vertrag im Einzelfall ist nicht erforderlich. Dem Schriftform-Erfordernis des Art. 28 Abs. 9 DSGVO ist mit der elektronischen Annahme dieser AGB genügt.

(1) Gegenstand, Dauer, Art und Zweck. Wir verarbeiten personenbezogene Daten für den Kunden ausschließlich, um die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen: Erstellung, Veröffentlichung, Hosting und technische Betreuung der Website des Kunden. Die Verarbeitung dauert so lange wie das Hosting (Ziffer 6).

(2) Art der Daten, Kategorien betroffener Personen. Verarbeitet werden Server-Logfiles, Inhalte der Website mit Personenbezug, Daten aus Kontakt- und Anfrageformularen der Website sowie Sicherungskopien davon. Betroffen sind Besucherinnen und Besucher der Website sowie Ansprechpartner und Mitarbeitende des Kunden.

(3) Weisungsbindung. Wir verarbeiten die Daten nur im Rahmen dieses Vertrags und nach dokumentierter Weisung des Kunden, nicht für eigene Zwecke. Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, teilen wir dies mit und dürfen ihre Ausführung aussetzen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 DSGVO). Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR findet nicht statt.

(4) Vertraulichkeit. Die mit der Verarbeitung befassten Personen sind auf Vertraulichkeit verpflichtet.

(5) Sicherheit der Verarbeitung. Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere verschlüsselte Übertragung der Website (TLS) und auf das Erforderliche beschränkte Zugriffsrechte.

(6) Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen. Eingesetzt werden derzeit die Hetzner Online GmbH und die netcup GmbH (Hosting). Wir verpflichten sie zu Pflichten, die den hiesigen gleichwertig sind. Wechsel oder Ergänzungen teilen wir vorab mit; der Kunde kann ihnen aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen.

(7) Unterstützung des Kunden. Wir unterstützen den Kunden soweit erforderlich bei Anfragen betroffener Personen, bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei der Meldung von Datenschutzverletzungen und bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 32 bis 36 DSGVO). Von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unterrichten wir den Kunden unverzüglich.

(8) Löschung und Rückgabe. Nach Ende des Auftragsverhältnisses geben wir die Daten zurück oder löschen sie nach Wahl des Kunden (Ziffer 7), soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(9) Nachweise. Auf Anfrage des Kunden legen wir die Einhaltung der Pflichten aus dieser Ziffer in Textform dar, einschließlich einer Beschreibung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Weitergehende Überprüfungen einschließlich Inspektionen ermöglichen wir, soweit sie erforderlich sind, nach angemessener Vorankündigung, während unserer üblichen Geschäftszeiten und ohne vermeidbare Störung unseres Betriebs.

13. Anbieter

Aufi GmbH, Günthersbühlerstr. 46 A, 90491 Nürnberg, vertreten durch Tobias Aufenanger. Kontakt: sites@aufi.de.